
Podcast: Weniger Bürokratie und bessere Rechtsetzung
Von weniger Bürokratie und besserer Rechtsetzung - Das Netzwerk lädt zum Austausch ein.
Die neue Folge (Folge 8): Künstliche Intelligenz in der Finanzverwaltung
Weiterlesen ›Kurzer Einleitungstext, der beschreibt, was man auf dieser Seite findet. Sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam volup tua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.
Hinweis auf Aktuelles und auf neue Veranstaltungen mit einem kurzen Satz und der passenden Verlinkung als Button:
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Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt und beurteilt voraussichtliche Folgen und Nebenwirkungen von Normsetzungsvorhaben (international: ‚Regulatory Impact Analysis‘). Sie ist damit Teil einer ‚guten Gesetzgebung‘ (‚Better Regulation‘) (Quelle).
Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.
Analysen der Wirksamkeit sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen können dazu beitragen, den potenziellen Nutzen von Politikmaßnahmen abzuschätzen. Diese Analysen können sowohl ex ante als auch ex post durchgeführt werden.
Durch wissenschaftliche Expertise und Forschung möchte das Netzwerk dazu beitragen, unnötige Bürokratie abzubauen. Hierdurch sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die öffentliche Verwaltung entlastet werden.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet Entlastungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst. Sie ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit über Abteilungs- und Organisationsgrenzen hinweg, kann die Innovationskraft der Verwaltung stärken sowie die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern fördern.
Gutes Verwaltungshandeln kann bedeuten, über die formale Rechtmäßigkeit hinaus bewährte Prinzipien und Praktiken zu berücksichtigen und Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Normadressaten einzubinden. Es zielt ab auf ein nutzerzentriertes, transparentes, effektives und effizientes Arbeiten (Quelle).
Aktuelle Veranstaltungen, neue Informationen zum Netzwerk sowie Neuigkeiten zu den Themen Gesetzesfolgenabschätzung, Rechtsetzungslehre, Bürokratieabbau, Evaluationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen werden im Folgenden aufgelistet.
Von weniger Bürokratie und besserer Rechtsetzung - Das Netzwerk lädt zum Austausch ein.
Die neue Folge (Folge 8): Künstliche Intelligenz in der Finanzverwaltung
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Bessere Rechtsetzung - Wie geht das? Damit beschäftigten sich die Vorträge der diesjährigen Brownbagreihe.
Die Zusammenfassungen und Implikationen der Vorträge sind hier nachzulesen.
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Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass der Konferenzband "Zugänglichkeit und Adressatenorientierung von Gesetzgebung und Verwaltung" veröffentlicht wurde.
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Die Landesregierung hat die neuen Mitglieder des Normenkontrollrats am 19. Oktober 2023 bestellt.
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Am 05. Oktober 2023 fand die vierte Jahreskonferenz des Netzwerks zu dem Thema Die öffentliche Verwaltung unter Transformationsdruck statt.
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Das Netzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hat von März bis Juli 2023 eine Brownbag-Seminarreihe zu dem Thema Bessere Rechtsetzung veranstaltet.
Die aufgezeichneten Vorträge sind auf der Website (Veranstaltungs-Rubrik) einzusehen.
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"Das Forschungsprojekt „Bürokratiekosten“ erstreckt sich über vier Bände zu vier verschiedenen Regulierungen." Hier sind die übergreifenden Ergebnisse der vier Bände zusammengefasst.
Lessons learned - Ansätze zur Bürokratieentlastung
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"Das Forschungsprojekt „Bürokratiekosten“ erstreckt sich über vier Bände zu vier verschiedenen Regulierungen. Teil 4 widmet sich der Datenschutzgrundverordnung. Hier wurden die erforderlichen Angaben in vier Mitgliedsländern der EU untersucht und die ökonomischen Kosten in der Unternehmenspraxis."
Bd. 4: Belastungen aufgrund von Art. 30 und 33 der Datenschutz-Grundverordnung
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