Gutes Verwaltungshandeln

Gutes Verwaltungshandeln kann bedeuten, über die formale Rechtmäßigkeit hinaus bewährte Prinzipien und Praktiken zu berücksichtigen und Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Normadressaten einzubinden. Es zielt ab auf ein nutzerzentriertes, transparentes, effektives und effizientes Arbeiten (Quelle).