Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.
Seit Gründung der Bundesrepublik laufen Gesetzgebung und ihre Vorbereitung nahezu unverändert ab. Um der sich immer schneller verändernden Umwelt Rechnung zu tragen hat der nationale Normenkontrollrat (NKR) Vorschläge erarbeitet, mit denen der Gesetzgebungsprozess verbessert werden kann und ein neues Standardvorgehensmodell entwickelt.
Da Jurastudierende vorwiegend zu Richterinnen und Richtern ausgebildet, also in der Rechtsanwendung unterwiesen werden, kommen die Lehrgebiete Vertragsgestaltung und Rechtsetzungslehre oft zu kurz.
Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung möchte mit ihrer Resolution einen Prozess unterstützen, der zum Einzug der Gesetzgebungslehre in das Jurastudium, dem Aufbau gesetzgebungsspezifischer Aufbaustudiengänge und der Stärkung von Forschung und Lehre im Bereich der Gesetzgebungslehre führt.
Florian Rast und Christian Wilhelm, beide wissenschaftliche Mitarbeiter an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München, kritisieren die Stoßrichtung der Juristenausbildung, da sich diese fast ausschließlich an den Aufgaben künftiger Richterinnen und Richter sowie (Prozess-)Anwältinnen und Anwälten orientiere.