Newsletteranmeldung
In unserem Newsletter informieren wir über Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen des Netzwerks Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, sowie über ausgewählte und relevante Publikationen der Netzwerkmitglieder. Unsere bisherigen Newsletter finden Sie hier.
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Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) e.V. an der Universität Tübingen
Schaffhausenstr. 73 | 72072 Tübingen | Tel: +49 7071 98960 | E-Mail: iaw@iaw.edu | Internet: www.iaw.edu
Mit dem Netzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau soll der Austausch zwischen der Wissenschaft und der Politik gestärkt werden. Das Netzwerk soll Impulse für eine Verbesserung der Rechtsetzung und des Verwaltungshandelns setzen und aufzeigen, wie die Folgekosten und der erwartete Nutzen neuer Gesetze ermittelt und transparent gemacht werden können.
Netzwerkziele
Um das Netzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau zu koordinieren und für einen wirkungsvollen Wissenstransfer zwischen Netzwerk, Normenkontrollrat Baden-Württemberg, Landesregierung und weiteren beteiligten Akteuren sowie der Öffentlichkeit zu sorgen, wurde eine Geschäftsstelle am Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. an der Universität Tübingen eingerichtet.
Geschäftsstelle
Als Netzwerk bilden wir eine Austauschplattform für unsere Mitglieder aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung zur Verbesserung von Rechtsetzung und Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg und darüber hinaus.
Mitglieder
Im Sinne der Netzwerkziele arbeiten wir mit Akteuren und Organisationen aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung zusammen.
Partner
Hier finden Sie unter anderem Materialien zur deutschen Gesetzgebungslehre und einen Umsetzungskatalog zum Onlinezugangsgesetz. Aber auch viele weitere nützliche Links haben wir für Sie zusammengestellt.
Nützliche Links
Das Netzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vereint zahlreiche Experten und Expertinnen, die ihre Kompetenzen gerne an Interessierte aus Praxis, Politik und Wissenschaft vermitteln.
Beratungsexpertise
Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt und beurteilt voraussichtliche Folgen und Nebenwirkungen von Normsetzungsvorhaben (international: ‚Regulatory Impact Analysis‘). Sie ist damit Teil einer ‚guten Gesetzgebung‘ (‚Better Regulation‘) (Quelle).
Gesetzesfolgenabschätzung
Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.
Bessere Rechtsetzung
Analysen der Wirksamkeit sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen können dazu beitragen, den potenziellen Nutzen von Politikmaßnahmen abzuschätzen. Diese Analysen können sowohl ex ante als auch ex post durchgeführt werden.
Evaluationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen
Durch wissenschaftliche Expertise und Forschung möchte das Netzwerk dazu beitragen, unnötige Bürokratie abzubauen. Hierdurch sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die öffentliche Verwaltung entlastet werden.
Bürokratieabbau
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet Entlastungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst. Sie ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit über Abteilungs- und Organisationsgrenzen hinweg, kann die Innovationskraft der Verwaltung stärken sowie die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern fördern.
Digitalisierung
Gutes Verwaltungshandeln kann bedeuten, über die formale Rechtmäßigkeit hinaus bewährte Prinzipien und Praktiken zu berücksichtigen und Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Normadressaten einzubinden. Es zielt ab auf ein nutzerzentriertes, transparentes, effektives und effizientes Arbeiten (Quelle).