Ergebnisse aus der Seminarreihe zur Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung

Impulse aus spannenden Vorträgen

Ob Sprache, Verwaltungsmodernisierung, Corona-Krise, Digitalisierung, Bürokratieabbau oder Bürger*innenbeteiligung - zahlreiche und unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Bürger*innen und Verwaltung wurden in den spannenden Vorträgen der Brownbag- Seminarreihe des Netzwerks für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau thematisiert. Jeden Montag zwischen 12:30 und 13:30 Uhr gab es zwischen Februar und Juli 2021 einen ausgewählten Vortrag mit einer anschließenden Diskussion dazu. Referierende aus den unterschiedlichsten Disziplinen berichteten aus der Praxis oder von Forschungsprojekten. Das Online-Format ermöglichte eine rege Teilnahme aus ganz Deutschland und darüber hinaus.

Die Seminarreihe deckte mit ihren 19 Vorträgen eine große Bandbreite an Themen ab, die sich anhand sechs teilweise überlappender Themenfeldern einordnen lassen:

  1. Verwaltungssprache und Kommunikation
  2. Verwaltung in der Corona-Pandemie
  3. Verwaltungsmodernisierung
  4. Digitalisierung der Verwaltung
  5. Bürger*innenbeteiligung und -aktivierung
  6. Bürokratieabbau und -messung

Nachstehend werden die Vorträge anhand dieser Kategorisierung mit drei Leitfragen in Hinblick auf die Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung, Bessere Rechtsetzung und besseres Verwaltungshandeln bzw. Bürokratieabbau ergebnishaft festgehalten. Freundlicherweise stellten die Referierenden die Antworten auf drei Leitfragen im Nachgang zu ihren Vorträgen zur Verfügung.

Themenfelder

1. Verwaltungssprache und Kommunikation

Ins Themenfeld der Kommunikation und Sprache lassen sich zwei Vorträge der Veranstaltungsreihe einordnen:

  • Verständliche Verwaltungskommunikation (Burkhard Margies, 01.03.2021)
  • Welche Rolle spielt (verständliche) Sprache bei der Beziehung zwischen Verwaltung und Bevölkerung? – Sprachwissenschaftliche und praktische Einblicke (Dr. Christine Möhrs & Prof. Dr. Henning Lobin, 03.05.2021)

 

1) Was sind Schlussfolgerungen Ihres Vortrags hinsichtlich der Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung?

  • Von einem Großteil der Bürger*innen wird die Verwaltungssprache als komplex und teilweise unverständlich empfunden. Gewünscht wird eine klare und einfache Sprache, die auf umständliche Formulierungen, Fachbegriffe ohne Erläuterungen und unpersönliche Formulierungen verzichtet. Werden Texte überarbeitet und vereinfacht, führt das zu mehr Verständnis und Zufriedenheit bei den Bürger*innen, auch Beschäftigte in der Verwaltung profitieren aufgrund weniger nachgefragter Beratungen. - Verständliche Verwaltungskommunikation (Burkhard Margies, 01.03.2021)
  • Eine verständliche Verwaltungssprache steigert die Motivation von Leser*innen behördlicher Texte. Dimensionen wie „Einfachheit“, „übersichtliche Struktur“ oder „Kürze/Prägnanz“ (Dimensionen nach dem „Karlsruher Verständlichkeitskonzept“ von Göpferich) setzen an der Wort-, der Satz- und der Textebene an. Verständlich gestaltete Texte (der Verwaltung), die am Horizont der breiten Bevölkerung ansetzen, verringern die Barrieren in der Beziehung zwischen Bürger*innen und der Verwaltung. - Welche Rolle spielt (verständliche) Sprache bei der Beziehung zwischen Verwaltung und Bevölkerung? – Sprachwissenschaftliche und praktische Einblicke (Dr. Christine Möhrs & Prof. Dr. Henning Lobin, 03.05.2021)

2) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für eine Bessere Rechtsetzung?

  • Der Blick der Rechtsetzung auf das Gesetz ist richtig und wichtig. Besonders an der Schnittstelle Rechtsetzung–Verwaltung–Bürger*innen ist aber auch der Blick auf die Adressat*innen wichtig. Das Ausschöpfen der Optionen, Inhalte schon auf der Ebene der Rechtsetzung in einer verständlichen Sprache auszudrücken, eröffnet die Chance, eine Brücke zwischen den Schnittstellen zu schaffen. - Welche Rolle spielt (verständliche) Sprache bei der Beziehung zwischen Verwaltung und Bevölkerung? – Sprachwissenschaftliche und praktische Einblicke (Dr. Christine Möhrs & Prof. Dr. Henning Lobin, 03.05.2021)

3) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für Bürokratieabbau bzw. besseres Verwaltungshandeln?

  • Verwaltungssprache ist Ausdruck der Organisationskultur und des professionellen Selbstverständnisses der Verwaltung. Dies macht es umso schwieriger, Verwaltungssprache zu vereinfachen, da diese Vereinfachung als Angriff auf ein solches Selbstverständnis verstanden werden kann. Um dem entgegen zu wirken, müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein: Beschäftigte der Verwaltung müssen mit in den Veränderungsprozess eingebunden werden, die Unterstützung durch die Führung ist entscheidend. - Verständliche Verwaltungskommunikation (Burkhard Margies, 01.03.2021)
  • Die Rolle verständlicher Sprache in Verwaltungstexten ist u.a., die Adressat*innen in die Lage zu versetzen, die Zielerfüllung zu prüfen (Ist mein Ziel erreicht?), mögliche Handlungsaufträge abzuleiten (Was muss ich [noch] bis wann tun?) sowie, im Zweifel Hilfe zu finden (Wen kann ich kontaktieren?). Verwaltungshandeln, das solche Prozesse in verständlicher und bürgernaher Sprache ausdrückt, arbeitet aktiv an einem Perspektivenwechsel mit: Von „Verwaltung als Barriere“ hin zu „Verwaltung als Ermöglicherin“. - Welche Rolle spielt (verständliche) Sprache bei der Beziehung zwischen Verwaltung und Bevölkerung? – Sprachwissenschaftliche und praktische Einblicke (Dr. Christine Möhrs & Prof. Dr. Henning Lobin, 03.05.2021)
2. Verwaltung in der Corona-Krise

Drei Vorträge beschäftigen sich mit der Verwaltung in der Corona-Krise. Dazu gehören:

  • Verwaltung im Lockdown (Prof. Dr. Isabella Proeller, 22.02.2021)
  • Erfahrungsbericht: Virtuelle Sitzungen und Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppe Cyber mit dem Europäischen Parlament während der Corona-Pandemie (Lisa Meltendorf, 12.04.2021)
  • Öffentliche Verwaltung in Pandemie-Zeiten - Folgen für die Responsivitätsbeziehung zwischen Verwaltung und Bürger*innen (Prof. Dr. Daniel Rölle, 19.04.2021)

 

Die Leitfragen wurden folgend beantwortet:

1) Was sind Schlussfolgerungen Ihres Vortrags hinsichtlich der Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung?

  • Die Corona-Pandemie hat die Notwendigkeit organisatorischer Veränderungen in der Verwaltung aufgezeigt: Es bedarf einer stärkeren Möglichkeit zur digitalen Interaktion in Verbindung mit der Verschlankung von Verfahren, z.B. durch Einrichtung von One-Stop-Shops. - Verwaltung im Lockdown (Prof. Dr. Isabella Proeller, 22.02.2021)
  • Der eingeschränkte persönliche Kontakt zur Verwaltung, wie fehlende Zutrittsmöglichkeiten zur Behörde, erschwerte Erreichbarkeit der Sachbearbeiter*innen im Amt/ Home-Office und der verringerte Online-Kontakt durch teilweise mangelhafte IT-Ausstattung der öffentlichen Verwaltung führt zur eingeschränkten Interaktion der Bürger*innen mit den Behörden. Die öffentliche Verwaltung benötigt deshalb ein Interaktionskonzept, wie sie während und nach der Corona-Pandemie mit den Bürger*innen räumlich und technisch in Kontakt bleiben kann. - Öffentliche Verwaltung in Pandemie-Zeiten - Folgen für die Responsivitätsbeziehung zwischen Verwaltung und Bürger*innen (Prof. Dr. Daniel Rölle, 19.04.2021)

2) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für eine Bessere Rechtsetzung?

  • Durchgängig digitale Verwaltungstransaktionen müssen das Referenzmodell für die rechtliche Gestaltung von Verwaltungstransaktionen sein. Es braucht effizientere Prozesse, Parallelisierung und Vereinfach von Unterschriftserfordernissen und Zeichnungsverpflichtungen, z.B. durch digitale Unterschriften. - Verwaltung im Lockdown (Prof. Dr. Isabella Proeller, 22.02.2021)
  • In komplexen Verhandlungssituationen zur Rechtsetzung wie den Trilog-Verhandlungen ist eine enge Abstimmung und Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren erforderlich. Informelle Kontakte helfen dabei, waren aber während der Pandemie nicht möglich. Transparenz und Offenheit fördern in solchen Situationen das Vertrauen zwischen den Verhandlungspartnern und sind essentiell für Verhandlungsergebnisse. Virtuelle Arbeitstechniken, zum Beispiel das Arbeiten an geteilten Textdokumenten, können hierbei unterstützen. - Erfahrungsbericht: Virtuelle Sitzungen und Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppe Cyber mit dem Europäischen Parlament während der Corona-Pandemie (Lisa Meltendorf, 12.04.2021)
  • Recht und Gesetze sind nicht nur „besser“, wenn sie das bewirken, was sie beabsichtigen. Sie sind auch dann (bzw. noch) „besser“ wenn sie verständlich und nachvollziehbar formuliert sind. Die vermehrte Digitalisierung im Verwaltungshandeln und in der Kommunikation zwischen Bürger*innen und Verwaltung kann dazu beitragen, mehr als bisher auf die Verständlichkeit von Anträgen und Bescheiden zu achten, was zu einer Reduktion von Nachfragen, Fehlern und Klagen und insgesamt zu einer responsiven Verwaltung führt. - Öffentliche Verwaltung in Pandemie-Zeiten - Folgen für die Responsivitätsbeziehung zwischen Verwaltung und Bürger*innen (Prof. Dr. Daniel Rölle, 19.04.2021)

3) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für Bürokratieabbau bzw. besseres Verwaltungshandeln?

  • Verwaltung ist angehalten, pragmatisch Innovationen auszuprobieren und eine entsprechende Fehlerkultur zu etablieren. Führungsstile sollten darauf ausgerichtet sein, Proaktivität von Mitarbeitenden, die dadurch Krisensituationen besser meistern, zu fördern. Neben verstärkten Investitionen in IT-Ausstattung und -Infrastruktur müssen auch unter den Beschäftigten entsprechende digitale Kompetenzen aufgebaut werden. – Verwaltung im Lockdown (Prof. Dr. Isabella Proeller, 22.02.2021)
  • Nicht zuletzt durch die Gesundheitsämter erfährt die Verwaltung aktuell einen Bedeutungsgewinn. Diese faktische Aufwertung könnte sich auch positiv auf die öffentliche Wahrnehmung (und Bewertung) der Verwaltung und damit auch auf die wahrgenommene Responsivität, auswirken. Dies hängt mit der Frage zusammen, ob die veränderte (digitale) Kontaktaufnahme während der Pandemie zu mehr Responsivität - auch im Sinne von Bürgernähe – führt. Ein Abbau der "Schalterdistanz" zwischen Bürger*innen und Verwaltung ist auch eine Form von Bürokratieabbau. - Öffentliche Verwaltung in Pandemie-Zeiten - Folgen für die Responsivitätsbeziehung zwischen Verwaltung und Bürger*innen (Prof. Dr. Daniel Rölle, 19.04.2021)
3. Verwaltungsmodernisierung

Zwei Vorträge beschäftigten sich mit Themen der Verwaltungsmodernisierung und griffen dabei auch Lehren aus der Covid-Pandemie auf.

  • Endet das Bürgerbüro wie die Bankfiliale? – COVID-19 und die Chance auf völlige Neugestaltung der Beziehung Bürger-Verwaltung durch Active Governance (Prof. Dr. Robert Müller-Török & Prof. Dr. Christian Schachtner, 14.06.2021)
  • Rahmenkonzept Verwaltung 2025 als Beispiel der Verwaltungsmodernisierung einer Flächenhochschule – Werkstattbericht aus der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Dr. Wolf Dieter Heinbach, 21.06.2021)

Folgend wurden die Leitfragen zum Vortrag beantwortet:

1) Was sind Schlussfolgerungen Ihres Vortrags hinsichtlich der Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung?

  • COVID-19 hat gezeigt, dass viele Dinge zwar digital machbar wären, aber die Verwaltung hierfür nicht reif ist. Wir erwarten in Analogie zur Entwicklung im Retailbanking einen dramatischen Rückgang der Zahl der Bürgerbüros etc. und eine Verlagerung von Bürgerservices in die digitale Sphäre. Eine Grundlage zur Erhöhung des Reifegrades des politisch-administrativen Systems kann eine digital unterstützte Umsetzung des Prinzips des „Aktivierenden Staates“ als erster Ansatz darstellen. - Endet das Bürgerbüro wie die Bankfiliale? – COVID-19 und die Chance auf völlige Neugestaltung der Beziehung Bürger-Verwaltung durch Active Governance (Prof. Dr. Robert Müller-Török & Prof. Dr. Christian Schachtner, 14.06.2021)
  • Die Verwaltungsmodernisierung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kund*innen und fokussiert dabei die Qualität und Servicelevel der konsequent prozessorientiert ausgerichteten Verwaltung. Wir legen viel Wert auf breite Beteiligung der Stakeholder und die Transparenz der Entscheidungen. - Rahmenkonzept Verwaltung 2025 als Beispiel der Verwaltungsmodernisierung einer Flächenhochschule – Werkstattbericht aus der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Dr. Wolf Dieter Heinbach, 21.06.2021)

2) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für eine Bessere Rechtsetzung?

  • Gegenwärtig be- und verhindert das Recht die Digitalisierung. Wir müssen in Richtung ermöglichenden Rechts. Allein die Tatsache, dass über 21 Jahre nach der Signaturrichtlinie eine Basistechnologie wie die elektronische Signatur in Deutschland eine Rarität ist, belegt die Notwendigkeit hierfür. Das Geflecht von Verwaltungsleistungen nach Lebenslagen kann nur im Zusammenspiel der Akteure gelöst werden. Erste Erfolgsaussichten versprechen der Portalverbund, Registermodernisierungsgesetz o.Ä. Jedoch muss intelligente Datenhaltung übergreifend zu aktiv angebotenen Services an Leistungsberechtigte führen. – COVID-19 und die Chance auf völlige Neugestaltung der Beziehung Bürger-Verwaltung durch Active Governance (Prof. Dr. Robert Müller-Török & Prof. Dr. Christian Schachtner, 14.06.2021)

3) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für Bürokratieabbau bzw. besseres Verwaltungshandeln?

  • Deutschland wird morgen weniger Einwohner und weniger Einnahmen haben. Eine derart aufgeblähte Verwaltung wird nicht mehr leistbar sein, darum werden die Rationalisierungspotenziale der Digitalisierung in Analogie zu den Retailbanken gehoben werden müssen. Die Dresdner Forderungen von Kommunen verdeutlichen Handlungsbedarf im föderalen Bundesstaat für durchgehend digitale Verwaltungsprozesse. Die aktuell fehlenden zentralen Infrastrukturen, koordinierten Diensteentwicklungen und Standardisierungsvorgaben zu Formaten stellen zentrale strukturelle Mängel dar. – COVID-19 und die Chance auf völlige Neugestaltung der Beziehung Bürger-Verwaltung durch Active Governance (Prof. Dr. Robert Müller-Török & Prof. Dr. Christian Schachtner, 14.06.2021)
  • Durch die konsequent prozessorientierte Ausrichtung der Verwaltung, die sich in der zukünftigen Aufbauorganisation widerspiegelt, erreicht die DHBW Service und Qualität der Verwaltungsdienstleistungen. Der breite Beteiligungsansatz sichert das vorhandene Wissen bei den Beschäftigten und eröffnet ihnen Freiräume, die Verwaltung 2025 zu gestalten. Indem wir die Chancen der Digitalisierung nutzen und Prozesse in Workflows abbilden, reduziert sich die Bürokratie in Form von Bearbeitungszeiten bei gleichzeitig rechtssicherer Handhabung. - Rahmenkonzept Verwaltung 2025 als Beispiel der Verwaltungsmodernisierung einer Flächenhochschule – Werkstattbericht aus der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Dr. Wolf Dieter Heinbach, 21.06.2021)

 

4. Digitalisierung der Verwaltung

Den Stellenwert der Verwaltungsdigitalisierung als ein Bereich der Verwaltungsmodernisierung zeigen fünf Vorträge aus verschiedenen Perspektiven auf.

  • Künstliche Intelligenz – Hemmnisse und Chancen der Verwaltungsmodernisierung (Tabea Hein, 08.03.2021)
  • Bessere Gesetze durch digitale Unterstützungsangebote? – Umsetzungsstand des Projektes "E-Gesetzgebung" auf Bundesebene (Carolin Steffens & Axel Piesker, 15.03.2021)
  • Ist eine Subsumption mittels behördlicher Algorithmen möglich? – Kritische Analyse der von der deutschen Finanzverwaltung zum Einsatz kommenden elektronischen Risikomanagementsysteme (Dr. Christoph Schmidt, 22.03.2021)
  • Vorstellung der „Handreichung für die digitale Verwaltung“ des Projekts „Ethik der Algorithmen“ der Bertelsmann Stiftung (Markus Overdiek, 17.05.2021)
  • Open Data im ländlichen Raum – Chancen, Herausforderungen und rechtlich-wirtschaftliche Ausgestaltung (Jonas Marggraf und Dr. Neele Hiemesch-Hartmann, 31.05.2021)

1) Was sind Schlussfolgerungen Ihres Vortrags hinsichtlich der Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung?

  • Der Einsatz von IT-Systemen mit KI-Komponenten ermöglicht, digitale Services der Verwaltungen verstärkt kundenfokussiert, bedienfreundlich, medienbruchfrei und teils jederzeit und überall verfügbar anzubieten. So können nicht nur Servicequalität und Interaktion verbessert, Reaktionszeiten verkürzt und manuelle Fehler vermieden, sondern auch Partizipation und Teilhabe gefördert werden. KI ist allerdings ein Werkzeug, das weder Selbstzweck noch Allzwecklösung ist und mit Bedacht eingesetzt werden sollte. - Künstliche Intelligenz – Hemmnisse und Chancen der Verwaltungsmodernisierung (Tabea Hein, 08.03.2021)
  • In einer der nächsten Ausbaustufen könnte die E-Gesetzgebung auch dazu genutzt werden, um Bürger*innen im Rechtsetzungsprozess zu beteiligen. Dadurch hätten Bürger*innen die Möglichkeit, über die Anwendung einen Regelungsentwurf der Bundesregierung zu kommentieren und zu diskutieren. - Bessere Gesetze durch digitale Unterstützungsangebote? – Umsetzungsstand des Projektes "E-Gesetzgebung" auf Bundesebene (Carolin Steffens & Axel Piesker, 15.03.2021)
  • Zur Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen und Prüfungen der Steuererklärungen können von der Finanzverwaltung elektronische Risikomanagementsysteme eingesetzt werden. Im Kontext der zunehmend elektronischen Erklärungsübermittlung und der beschränkten Subsumtionsfähigkeit dieser Systeme ist allerdings zu konstatieren, dass die personelle Fallbearbeitung nicht vollständig ersetzt wird. Vielmehr resultiert eine hybride Fallbearbeitung mit schwerpunktmäßiger algorithmenbasierter Entscheidungsfindung. - Ist eine Subsumption mittels behördlicher Algorithmen möglich? – Kritische Analyse der von der deutschen Finanzverwaltung zum Einsatz kommenden elektronischen Risikomanagementsysteme (Dr. Christoph Schmidt, 22.03.2021)
  • Technologie ist nicht neutral: Planung, Entwicklung und Einsatz von algorithmischen Systemen liegen viele Werteentscheidungen zugrunde, die von Menschen getroffen werden und deren Annahmen, Urteile und Fehler widerspiegeln. Die Verwaltung kann durch die ethische Gestaltung und den Einsatz von algorithmischen Entscheidungssystemen Vertrauen und Akzeptanz der Menschen in den digitalen Wandel erhöhen. - Vorstellung der „Handreichung für die digitale Verwaltung“ des Projekts „Ethik der Algorithmen“ der Bertelsmann Stiftung (Markus Overdiek, 17.05.2021)
  • Das Thema Open Data wird bisher stark aus der Perspektive der Verwaltung gedacht und diskutiert. Bürger*innen können aber in einem hohen Maße von Open Data profitieren. So werden politische Entscheidungen, die datenbasiert erfolgen, gegenüber Bürger*innen transparenter getroffen. Durch Open Data besteht somit erstmalig die Möglichkeit, dass Verwaltung und Bürger*innen mittels gleicher Informationsbasis, politische Entscheidungen besser treffen und verstehen. - Open Data im ländlichen Raum – Chancen, Herausforderungen und rechtlich-wirtschaftliche Ausgestaltung (Jonas Marggraf und Dr. Neele Hiemesch-Hartmann, 31.05.2021)

2) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für eine Bessere Rechtsetzung?

  • Künstliche Intelligenz wirft Fragen zu Rechtsetzung, Ethik und Diskriminierungspotenzialen, Privatsphäre und Selbstbestimmung, Transparenz der Systeme und deren Erklärbarkeit, Standards und Datenschutz auf, die in einem gesellschaftlichen Aushandlungsprozess der Bearbeitung und Regulierung bedürfen, um das Handeln aller Akteur*innen auf eine einheitliche und rechtlich sichere Basis zu stellen. Angesichts der sich schnell fortentwickelnden technologischen Möglichkeiten sollte eine iterative Rechtsanpassung mitgedacht werden. - Künstliche Intelligenz – Hemmnisse und Chancen der Verwaltungsmodernisierung (Tabea Hein, 08.03.2021)
  • Die elektronische Gesetzesfolgenabschätzung trägt dazu bei, die erwarteten Folgen eines Regelungsentwurfs besser abschätzen zu können, da den Rechtsetzungsreferent*innen ein Tool an die Hand gegeben wird, mit dem diese Abschätzung einfacher als bisher vorgenommen werden kann. Durch diese Erleichterung kann auch die Qualität der Regelungsentwürfe der Bundesregierung erhöht werden. - Bessere Gesetze durch digitale Unterstützungsangebote? – Umsetzungsstand des Projektes "E-Gesetzgebung" auf Bundesebene (Carolin Steffens & Axel Piesker, 15.03.2021)
  • Mit der elektronischen Datenverarbeitung geht die grundsätzliche Herausforderung an das Recht einher, eine Sprache zu finden, die sowohl der juristischen als auch der technischen Ebene gerecht wird. Zudem ist eine zunehmende Komplexität des Steuerrechts zu konstatieren, sodass die den Gesetzen zugrunde liegenden Rechtsprinzipien kaum mehr erkennbar sind. Daher ist unter Berücksichtigung einer automationsfreundlichen Gesetzgebung die Vereinfachung des materiellen Steuerrechts dringend geboten. - Ist eine Subsumption mittels behördlicher Algorithmen möglich? – Kritische Analyse der von der deutschen Finanzverwaltung zum Einsatz kommenden elektronischen Risikomanagementsysteme (Dr. Christoph Schmidt, 22.03.2021)
  • Teilhaberelevante algorithmische Systeme müssen einer wirksamen Kontrolle zugänglich sein und von einer effektiven sowie prinzipiengeführten Regulierung unterzogen sein.Wir müssen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von algorithmischen Systemen auf verschiedenen Ebenen schaffen sowie Überprüfungen und Widerspruchsmöglichkeiten ermöglichen. Es muss möglich sein, Diskriminierung und negative Auswirkungen tatsächlich anzufechten. - Vorstellung der „Handreichung für die digitale Verwaltung“ des Projekts „Ethik der Algorithmen“ der Bertelsmann Stiftung (Markus Overdiek, 17.05.2021)
  • Eine verbesserte Rechtsetzung im Kontext von Open Data sollte, mit Blick in die ländlichen Räume, mit dem nötigen Augenmaß erfolgen. Hier sind Verwaltungen nicht immer mit den nötigen Ressourcen ausgestattet, um ein Open Data-Portal proaktiv und autark zu betreiben. Eine verbesserte Rechtsetzung sollte diesen Umstand würdigen und Möglichkeiten wie beispielsweise Verbundportale in eine verbesserte Rechtsetzung einbeziehen. - Open Data im ländlichen Raum – Chancen, Herausforderungen und rechtlich-wirtschaftliche Ausgestaltung (Jonas Marggraf und Dr. Neele Hiemesch-Hartmann, 31.05.2021)

3) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für Bürokratieabbau bzw. besseres Verwaltungshandeln?

  • Mitarbeiter*innen der Verwaltung benötigen fachliches Know-How um KI-Systeme hinsichtlich Daten, Prozessen und Technologie einschätzen zu können und kompetent zu agieren. Dazu ist auch ein kultureller Wandel der Verwaltung notwendig, der organisationsübergreifendes Denken und Verwaltungshandeln fördert, eine adäquate Fehlerkultur etabliert und Experimentierräume zulässt. Die Verantwortung von Entscheidungen liegt weiterhin beim Menschen. - Künstliche Intelligenz – Hemmnisse und Chancen der Verwaltungsmodernisierung (Tabea Hein, 08.03.2021)
  • Durch die Implementierung eines elektronischen Workflows, an dem alle Verfassungsorgane beteiligt sind, die an der Rechtsetzung mitwirken, kann Zeit und Papier eingespart werden. Zudem könnte die E-Gesetzgebung zukünftig zu einem umfassenden Wissensmanagement-System ausgebaut werden, auf welches die Exekutive für die Erfüllung ihrer Aufgaben einfach zurückgreifen kann. - Bessere Gesetze durch digitale Unterstützungsangebote? – Umsetzungsstand des Projektes "E-Gesetzgebung" auf Bundesebene (Carolin Steffens & Axel Piesker, 15.03.2021)
  • Die Programmierung von Algorithmen zugunsten eines digitalen Steuervollzugs bietet die Chance zur Aufdeckung von Schwächen des materiellen Steuerrechts. Sie kann damit die Gesetzesinhalte neu vergegenwärtigen und auf Klarheit, Einfachheit sowie Konsistenz des Rechts hinwirken. Die damit einhergehenden vermehrt zur Verfügung stehenden zeitlichen und fachlichen Ressourcen der Finanzverwaltung können zu mehr und intensiverem menschlichem Kontakt führen. - Ist eine Subsumption mittels behördlicher Algorithmen möglich? – Kritische Analyse der von der deutschen Finanzverwaltung zum Einsatz kommenden elektronischen Risikomanagementsysteme (Dr. Christoph Schmidt, 22.03.2021)
  • Algorithmische Systeme sind fester Bestandteil unseres Alltags. Diese werden zunehmend nicht mehr (nur) von Unternehmen eingesetzt, sondern auch von staatlichen Akteuren. Dabei können algorithmische Systeme hilfreiche Werkzeuge sein: Sie können die Verwaltung dabei unterstützen, mit Komplexität umzugehen sowie konsistente, effiziente und faire Entscheidungen zu treffen. Wichtig dabei ist, wie algorithmische Systeme gestaltet und eingesetzt werden. Die Aufgabe dazu liegt bei uns Menschen und wir sollten proaktiv und selbstbestimmt darüber entscheiden können. - Vorstellung der „Handreichung für die digitale Verwaltung“ des Projekts „Ethik der Algorithmen“ der Bertelsmann Stiftung (Markus Overdiek, 17.05.2021)
  • Open Data bietet vielseitige Möglichkeiten für ein optimiertes Verwaltungshandeln durch die Digitalisierung und Automatisierung von standardisierten Verwaltungsvorgängen. Diese standardisierten Vorgänge in effiziente digitale Vorgänge zu überführen ist ein Kraftakt, der sich mittels Effizienzeffekten allerdings auszahlt. Darüber hinaus werden die Datensilos der Verwaltung geöffnet und viele Anspruchsgruppen können diese Daten nutzen und verarbeiten. Somit werden zusätzlich Wertschöpfungsketten in Gang gesetzt. - Open Data im ländlichen Raum – Chancen, Herausforderungen und rechtlich-wirtschaftliche Ausgestaltung (Jonas Marggraf und Dr. Neele Hiemesch-Hartmann, 31.05.2021)
5. Bürger*innenbeteiligung und -Aktivierung

Mit Themen der Bürger*innenbeteiligung und -aktivierung befassten sich drei Vorträge im Rahmen der Vortragsreihe:

  • Optimierung von Beteiligungsprojekten durch begleitende Evaluation am Beispiel des Bürgerdialogs Stromnetz (Dr. Silke Keil & Raphael Reclam, 29.03.2021)
  • Civic Crowdfunding: Wie Kommunen Crowdfunding zum Empowerment ihrer Bürger*innen einsetzen (Simon Sterbenk, 07.06.2021)
  • Vorstellung des Grünbuchs „Partizipation im digitalen Zeitalter“ (Dr. Gregor Eibl, 05.07.2021)

1) Was sind Schlussfolgerungen Ihres Vortrags hinsichtlich der Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung?

  • Die empirische Evaluation der Verwaltungstätigkeit, in diesem Fall von Beteiligungsprojekten, leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung ebenjener und konnte wichtige Optimierungspotenziale aufzeigen. Die Berücksichtigung der Erkenntnisse konnte auf diese Weise die Verwaltungstätigkeit, die Partizipation und somit auch die Beziehung zwischen Bürger*innen und Verwaltung verbessern. - Optimierung von Beteiligungsprojekten durch begleitende Evaluation am Beispiel des Bürgerdialogs Stromnetz (Dr. Silke Keil & Raphael Reclam, 29.03.2021)
  • Die Mitarbeiter*innen der Kommune, die Gemeinderät*innen und die Bürger*innen sind Akteure einer Stadtgesellschaft. Trotz unterschiedlicher Rollen ist das gemeinsame übergeordnete Ziel "eine lebenswerte Stadt/Gemeinde – Bürger*innen zu bemächtigen, sich hierfür umfassend einzubringen" sollte als zentrale, integrierte kommunale Aufgabe verstanden werden. Dies braucht Vertrauen, Mut und Offenheit („open Mindset“) auch für neue Formen, Formate und Instrumente der Kollaboration. - Civic Crowdfunding: Wie Kommunen Crowdfunding zum Empowerment ihrer Bürger*innen einsetzen (Simon Sterbenk, 07.06.2021)
  • Partizipation ist vor allem dann erfolgreich, wenn die Beteiligten bei der Berücksichtigung und Bearbeitung der Beiträge ernst genommen werden und diese Berücksichtigung nachvollzogen werden kann. Transparenz über Funktionen und Verantwortlichkeiten geben den Gestaltungsrahmen für die einzelnen Akteure im Prozess vor, was eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von Beteiligungsprozessen ist. - Vorstellung des Grünbuchs „Partizipation im digitalen Zeitalter“ (Dr. Gregor Eibl, 05.07.2021)

2) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für eine Bessere Rechtsetzung?

  • In welchem Ausmaß und Rahmen Bürgerbeteiligung stattfindet, hängt maßgeblich auch davon ab, in welchem Umfang diese rechtlich vorgesehen ist. Die empirischen Erkenntnisse aus der Evaluation können dabei die zukünftige Rechtsetzung in diesem Themenfeld informieren. - Optimierung von Beteiligungsprojekten durch begleitende Evaluation am Beispiel des Bürgerdialogs Stromnetz (Dr. Silke Keil & Raphael Reclam, 29.03.2021)
  • Einerseits erfordert die Beteiligung an der Rechtsetzung Ressourcen, damit die Öffentlichkeit in einem Dialog aktiv an der Entscheidungsfindung teilnehmen kann. Andererseits trägt Partizipation dazu bei, dass die Öffentlichkeit ihre Interessen, Erfahrungen und Werte in die gemeinsame Arbeit einbringen kann. Auf diese Weise kann die Akzeptanz von Projekten erhöht, die Qualität gesteigert und Verantwortung für den Erfolg der Maßnahmen übernommen werden. - Vorstellung des Grünbuchs „Partizipation im digitalen Zeitalter“ (Dr. Gregor Eibl, 05.07.2021)

3) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für Bürokratieabbau bzw. besseres Verwaltungshandeln?

  • Die vorgestellte Evaluation lieferte Einsichten zur konkreten und zur prinzipiellen Optimierung von Verwaltungshandeln in der Beziehung zwischen Verwaltung und Bürger*innen durch die Überprüfung der Ziele, Vorschläge zur Neuordnung dieser Ziele und anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auch dazu, wie die Beteiligungsmaßnahmen effizient und effektiv auf die Zielerreichung hin auszurichten sind. - Optimierung von Beteiligungsprojekten durch begleitende Evaluation am Beispiel des Bürgerdialogs Stromnetz (Dr. Silke Keil & Raphael Reclam, 29.03.2021)
  • Themenoffener Finanzpool für Kommunen (finanziert durch Land) für kommunale Pilotprojekte mit Vollbetragsfinanzierung für Teilnahmemöglichkeit auch finanzschwacher Kommunen (anstatt „goldener Zügel“ von Förderprogrammen), für Kleinprojekte minimaler administrativer Aufwand (Projektskizze, Projektbericht inkl. vereinfachtem Verwendungsnachweis); ergänzt durch Expert*innenpool bzw. zweckgebundene Mittel für Expertise, welche bedarfsbezogen durch Kommunen abgefragt werden kann (z.B. für IT-Support, juristische Beratung, wissenschaftliche Begleitung), ggf. Experimentierklauseln in Gemeindeordnungen einfügen und Rechtsaufsichtsbehörden für Kontext sensibilisieren. - Civic Crowdfunding: Wie Kommunen Crowdfunding zum Empowerment ihrer Bürger*innen einsetzen (Simon Sterbenk, 07.06.2021)
  • Im Politikzyklus gibt es in jeder Phase (Themenfindung und Agenda-Setting, Analyse und Politikdiskussion, Politikformulierung, Entscheidungsfindung, Umsetzung und Evaluierung) Beteiligungsmöglichkeiten, die unterschiedlich intensiv sein können, aber auch unterschiedliche Ausprägungen haben, von der reinen Information bis hin zur vollen Entscheidungsbefugnis. Das Modell des Politikzyklus ermöglicht eine präzisere und strukturiertere Formulierung der geplanten Ziele und Prozesse und trägt somit zu einer Erhöhung der Transparenz bei. - Vorstellung des Grünbuchs „Partizipation im digitalen Zeitalter“ (Dr. Gregor Eibl, 05.07.2021)
6. Bürokratieabbau und -messung

Zu Fragen des Bürokratieabbaus und der Bürokratiemessung wurden zwei Vorträge gehalten:

  • Bürokratieabbau durch lenkendes Gefahrenabwehrrecht – eine kritische Würdigung der behördlichen Kontrolle des landwirtschaftlichen Grundstückverkehres (Prof. Dr. Antje Tölle, 26.04.2021)
  • Was kosten Gesetze? - Reformvorschläge zur Aufwandsschätzung (Hanna Willwacher & Patrick Schweizer, 28.06.2021)

1) Was sind Schlussfolgerungen Ihres Vortrags hinsichtlich der Beziehung von Bürger*innen und Verwaltung?

  • Unbestimmte Rechtsbegriffe sind oftmals der Grund für Mehrbelastung für die Verwaltung und steigern somit den Erfüllungsaufwand. Darüber hinaus ist schwerverständliche Gesetzessprache ein Problem an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Bürger, da wo immer es Ungenauigkeiten im Text gibt, Missverständnisse entstehen können. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Gesetzestexte eindeutig formuliert und auch für Laien leicht zu verstehen sein. - Bürokratieabbau durch lenkendes Gefahrenabwehrrecht – eine kritische Würdigung der behördlichen Kontrolle des landwirtschaftlichen Grundstückverkehres (Prof. Dr. Antje Tölle, 26.04.2021)
  • Mit der Erweiterung zur Berechnung des Erfüllungsaufwands ab 2012 werden Kosten heute deutlich besser und umfassender abgebildet als zuvor. Dennoch gibt es Kosten, die durch das Konzept des Erfüllungsaufwands nicht berücksichtigt werden und häufig von der Wirtschaft als realitätsfern erachtetet werden. Die vorgestellte Studie hat Ansatzpunkte identifiziert, um die Kostenschätzung zu verbessern: die Periodisierung von Umstellungsaufwänden, die Informations- und Beratungsaufwände, die Lohnstruktur von KMU und Arbeitsplatzkosten bei der Wirtschaft - Was kosten Gesetze? - Reformvorschläge zur Aufwandsschätzung (Hanna Willwacher & Patrick Schweizer, 28.06.2021)

2) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für eine Bessere Rechtsetzung?

  • Die Frage beim Eingriff des Staates (der Verwaltung) in Bodentransaktionen hat, wenn das Gesetz schlecht geschrieben ist, einen fatalen Mehraufwand der Verwaltung zur Konsequenz. Daher sollte spezifiziert sein: ab wann wird kontrolliert? Welche Vertragspartner werden (vielleicht nicht) kontrolliert? Sieht man Freistellungsgrenzen vor, oder bestimmte Pauschalen, um festzulegen ob kontrolliert werden sollte oder nicht? - Bürokratieabbau durch lenkendes Gefahrenabwehrrecht – eine kritische Würdigung der behördlichen Kontrolle des landwirtschaftlichen Grundstückverkehres (Prof. Dr. Antje Tölle, 26.04.2021)
  • Die Betrachtung des einmaligen Umstellungsaufwands ist von besonderer Bedeutung, um die tatsächlich anfallenden Kosten zutreffend abzubilden. In der One in one out-Regel wird derzeit nur der jährliche Erfüllungsaufwand und nicht aber der einmalige Erfüllungsaufwand berücksichtigt. Hierfür sollte die Berechnung angepasst werden und könnte durch Abschreibungsmöglichkeiten in einen jährlichen Erfüllungsaufwand überführt werden (Periodisierung von Umstellungsaufwänden); Informations- und Beratungsaufwände: Missverständliche Formulierungen in Gesetzestexten vermeiden, damit Unternehmen schnell erkennen können, ob sie von einer Regelung betroffen sind oder nicht; Lohnstruktur von KMU: Konzept der Segmentierung im Erfüllungsaufwand ausweiten und differenziert einsetzen; Arbeitsplatzkosten bei der Wirtschaft: Diese Kosten werden bisher nur für den Normadressaten Verwaltung berücksichtigt, nicht aber für die Wirtschaft. - Was kosten Gesetze? - Reformvorschläge zur Aufwandsschätzung (Hanna Willwacher & Patrick Schweizer, 28.06.2021)

3) Was sind Impulse/Schlussfolgerungen Ihres Vortrages für Bürokratieabbau bzw. besseres Verwaltungshandeln?

  • Eine Überlastung der Verwaltung führt dazu, dass diese sich nicht mehr um das Wesentliche (Fristen, …) zu kümmern vermag. An zwei Stellen könnte man hier justieren, um dem vorzubeugen. Digitale Portale für den Erstbürgerkontakt erleichtern die Kategorisierung und den Zeitaufwand für Informationstransfers, sowie die Vor-Feststellung, ob der Bürger wirklich Bedarf an einem Behördenkontakt hat oder nicht (da sein Anliegen beispielsweise von einer Freigrenze abgedeckt ist). Des Weiteren ist Weitsicht von Nöten, um Belastungsspitzen frühzeitig zu erkennen und dementsprechend vorbereitet zu sein (Personal, Stellenschlüssel, …). - Bürokratieabbau durch lenkendes Gefahrenabwehrrecht – eine kritische Würdigung der behördlichen Kontrolle des landwirtschaftlichen Grundstückverkehres (Prof. Dr. Antje Tölle, 26.04.2021)
  • Um eine wesentliche Verbesserung der Schätzung des Erfüllungsaufwands zu erreichen, bedarf es die Berücksichtigung der oben genannten Punkte in der Verwaltungspraxis. Nur dann kann eine präzise Schätzung und Steuerung der Folgekosten neuer gesetzlicher Reglungen erzielt werden. - Was kosten Gesetze? - Reformvorschläge zur Aufwandsschätzung (Hanna Willwacher & Patrick Schweizer, 28.06.2021)

 

Aufzeichnungen der Vorträge und die Vortragsfolien finden Sie hier.

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